Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und für die Ermittlung der  Ergebnisse. Die Anzahl der Mitglieder des Wahlvorstandes kann von Wahl zu Wahl variieren. Der Wahlhelfer erhält ein Erfrischungsgeld von 40 Euro. Sollten Sie Interesse an einen Einsatz als Wahlhelfer haben, können Sie sich gerne mit dem entsprechenden Formular beim Bürgerbüro melden.

Zuständige Stelle

Dezernat II
Lange Kesselstraße 4-6
48231 Warendorf

Ansprechpartner

Dokumente