Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie:

  • ins Ausland verziehen,
  • keine neue Wohnung beziehen (ohne festen Wohnsitz) oder
  • Ihre Nebenwohnung in Warendorf aufgeben.

Die Abmeldung können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigen (mit schriftlicher Vollmacht) vornehmen (lassen).

Sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen, werden Sie von Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde nach der dortigen Anmeldung automatisiert bei uns abgemeldet. Eine gesonderte Abmeldung bei uns entfällt somit.

Unterlagen

Personalausweis und (soweit vorhanden) Reisepass

Rechtsgrundlagen