Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Personen mit geringem Einkommen, die kein Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen erhalten. Ziel ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen.
Wohngeld kann
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims oder
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
beantragt werden.
Die Höhe richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).
Um Wohngeld zu beziehen, muss ein Antrag bei der Wohngeldbehörde der Stadt Warendorf gestellt werden. Sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Erläuterungen zum Wohngeld: https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/faq_wohngeld_2023.pdf
Unterlagen
Die erforderlichen Antragsunterlagen können persönlich während der Sprechzeiten oder per Post eingereicht werden.
Antragsunterlagen Link https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Als Mieter/Mieterin oder Untermieter/Untermieterin in einer Wohnung verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss. Auch als Bewohner/Bewohnerin eines Heimes oder einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen können Sie Mietzuschuss beantragen. Den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss nutzen Sie bitte auch, wenn Sie Bewohner/Bewohnerin eines eigenen Mehrfamilienhauses sind, das mehr als zwei Wohnungen hat.
Sind Sie Eigentümer/Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum, verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Anlagen und Nachweise beizufügen.