Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Personen mit geringem Einkommen, die kein Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen erhalten. Ziel ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen.
Wohngeld kann
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims oder
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
beantragt werden.
Die Höhe richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).
Um Wohngeld zu beziehen, muss ein Antrag bei der Wohngeldbehörde der Stadt Warendorf gestellt werden. Sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Öffnungszeiten der Wohngeldbehörde:
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Weiterführende Informationen
Erläuterungen zum Wohngeld: https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/faq_wohngeld_2023.pdf
Erforderliche Unterlagen
Für die Anträge auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss werden i. d. R. folgende Nachweise benötigt:
- Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
- Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht (bei Personen mit einer nichteuropäischen Staatsangehörigkeit)
- Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern z.B. Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (z.B.: Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheide)
- Nachweis über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad
zusätzlich für den Antrag auf Mietzuschuss
- Ihren Mietvertrag und ergänzende Vereinbarungen mit dem Vermieter, falls es solche gibt
- Nachweise über Ihre Mietzahlungen für die letzten drei Monate (Quittungen oder Kontoauszüge)
zusätzlich für den Antrag auf Lastenzuschuss
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Fremdmittelbescheinigungen bei noch zu zahlenden Krediten
- Wohnflächenberechnung
Der Antrag kann online über den Punkt Onlinedienstleistungen gestellt werden. Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto. Für die Einrichtung des Nutzerkontos benötigen Sie lediglich eine gültige E-Mailadresse.
Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, den Antrag in Papierform zustellen. Die nötigen Antragsvordrucke erhalten Sie unter dem Link https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld oder persönlich in der Wohngeldbehörde.
Sofern Sie die Antragsunterlagen in Papierform einreichen, senden Sie bitte keine Originalunterlagen. Achten Sie aber bitte darauf, dass die Kopien vollständig, lesbar und ungeheftet sind, da die Papierunterlagen zentral gescannt und anschließend vernichtet werden.
Sofern Sie die Unterlagen per E-Mail an wohngeldstelle@warendorf.de übermitteln möchten, greifen Sie dafür nach Möglichkeit auf das platzsparende PDF-Format zurück.