Denkmalpflege_ Erlaubnisse
Jegliche bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen an Baudenkmälern (z.B. Änderung der Fassade, Beseitigung von baulichen Anlagen etc.) unterliegen einer denkmalrechtlichen schriftlichen Erlaubnis, die bei der unteren Denkmalbehörde der Stadt Warendorf eingereicht werden muss.
Rechtsgrundlagen
Gestaltungssatzung zum Schutz des Stadtbildes in dem historischen Stadtkern
Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen in der historischen Altstadt
Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Historischer Stadtkern Warendorf"
Satzung über verringerte Bauchwiche und Abstandsflächen im historischen Stadtbezirk Freckenhorst