Nach Denkmalschutzgesetz ist es die Pflicht des Eigentümers, sein Denkmal zu erhalten. Neben Zuschüssen aus Denkmalpflegemitteln und Fördermittels zur Modernisierung können steuerliche Vergünstigungen eine wichtige Hilfe für die Besitzer von denkmalwerten Gebäuden sein. Hierfür sind Bescheinigungen bei der örtlichen unteren Baubehörde einzuholen.