Denkmalrechtliche Verwaltungsverfahren können sein z.B.:

  • Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste
  • Bescheinigungen zum Nachweis von Aufwendungen gegenüber den Finanzämtern zur steuerlichen Berücksichtigung
  • Verfahren bei ordnungsiwdrigen Maßnahmen an Denkmälern