Stadterneuerung
Bezeichnet einen zielgerichteten Prozess zur Erhaltung, Verbesserung, Umgestaltung und Weiterentwicklung bestehender Strukturen einer Stadt. Unterschieden wird dabei zwischen festgesetzten Gebieten der Stadterneuerung (z.b. Sanierungsmaßnahme, Stadtumbau, etc.) sowie der objektbezogenen Modernisierung, bzw. Instandsetzung von Gebäuden und der Revitalisierung der Zentren. Erklärtes Ziel ist ein Bedeutungsgewinn der Innenstädte als soziales, wirtschaftliches, kulturelles und politisches Zentrum.
Rechtsgrundlagen
Gestaltungssatzung zum Schutz des Stadtbildes in dem historischen Stadtkern
Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen in der historischen Altstadt
Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Historischer Stadtkern"
Satzung über verringerte Bauwiche und Abstandsflächen im historischen Stadtbezirk Freckenhorst