Mit dem im Fahrzeug ausgelegten Parkausweis dürfen Sie zur Durchführung von Reparatur- und Kundendiensttätigkeiten innerhalb der Stadt Warendorf:

  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
  • ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung
  • im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen
  • im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286)

parken.

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Handwerkerparkausweis ausgestellt werden:

  • Bei dem von Ihnen ausgeübten Gewerbe muss es sich um einen Handwerksbetrieb handeln (Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner).
  • Der Parkausweis kommt nur für Service- und Werkstattfahrzeuge in Betracht, die durch feste Firmenaufschrift in mind. DIN A4 - Größe gekennzeichnet sind.

Gilt nicht in Fußgängerzonen! Hierfür ist eine gesonderte Erlaubnis gemäß § 46 StVO bei der Stadt Warendorf zu beantragen.

Unterlagen

Nachweis über die Gewerbeausübung
u.U. Vollmacht des Geschäftsinhabers bei Vertretung

Rechtsgrundlagen

Kosten

17,00€ bis 1 Woche
23,00€ bis 1 Monat
35,00€ bis 3 Monate
92,00€ bis 1 Jahr
173,00€ bis 2 Jahre