Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit
Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden. Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.
Hinweise:
- Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden.
- Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen.
Voraussetzungen:
Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er den Anderen schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass beider Partner
beglaubigte Abschrift aus beiden Geburtsregistern
- nachfolgende Dokumente zusätzlich nur bei geschiedenen oder verwitweten Partnern -
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe
Rechtsgrundlagen
§§ 11ff Personenstandsgesetz
§§ 28, 29 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
§ 1310 Bürgerliches Gesetzbuch