Haushaltssicherungskonzept
Wenn die Gemeinde ihre Verpflichtungen aus dem Haushalt nicht (mehr) bestreiten kann, muss sie ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen.
Mittels des Haushaltssicherungskonzepts soll im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde erreicht werden. Als Bestandteil des Haushaltsplanes bedarf das Haushaltssicherungskonzept der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Diese kann nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr die Erträge die Aufwendungen decken werden. Die Aufsichtsbehörde kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Die Stadt Warendorf unterliegt derzeicht nicht der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.