Im Rahmen eines Bauantragsverfahren kann im Vorfeld eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Fragen des öffentlichen Baurechts erfragt werden.

Im Rahmen eines Bauantragsverfahren kann im Vorfeld eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Fragen des öffentlichen Baurechts erfragt werden.

Zuständige Stelle

Team Bauordnung
Freckenhorster Straße 43
48231 Warendorf