Leistungsbeschreibung:

In Nordrhein-Westfalen gilt das Landeshundegesetz. Hieraus ergeben sich eine Vielzahl von Regelungen und Vorschriften, welche das Halten von Hunden betreffen. Als verantwortungsbewusster Hundebesitzer ist es wichtig, sich über seine Rechte und Pflichten im Klaren zu sein, um ein harmonisches Miteinander in der Gesellschaft zu gewährleisten. Zu den grundlegenden Pflichten gehört neben der Anmeldung des Hundes für die Hundesteuer auch die Anmeldung von großen Hunden (über 40 cm Widerristhöhe oder über 20 kg Körpergewicht) bei der Ordnungsbehörde der Stadt Warendorf.

Das Landeshundegesetz NRW teilt Hunde in vier Kategorien ein: "Kleine Hunde", "Große Hunde", "Hunde bestimmter Rassen" und "Gefährliche Hunde". Für die unterschiedlichen Kategorien gelten für das Halten und Führen von Hunden unterschiedliche Vorschriften über die der Hundehalter sich im Vorhinein zu informieren hat. In allen Fällen ist zu beachten, dass Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren ausgeht. Darüber hinaus gilt in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen und allen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in Grünanlagen, bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden die Leinenpflicht.