Straßenreinigung und Winterdienst
Zu den Aufgaben der Stadtreinigung gehören die Straßenreinigung und der Winterdienst.
Hierzu zählen:
- die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, soweit nicht eine Übertragung auf die Bürger erfolgt ist und diese reinigungspflichtig sind
- die Sonderreinigungen (z.B. nach Veranstaltungen wie Rosenmontag, verkaufsoffenen Sonntagen etc.)
- die Reinigung der Sinkkästen (Abflüsse am Straßenrand)
- die Reinigung der städtischen Liegenschaften.
Weitere Informationen können Sie der u.a. Satzung entnehmen.