Zu den Aufgaben der Stadtreinigung gehören die Straßenreinigung und der Winterdienst.

Hierzu zählen:

  • die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, soweit nicht eine Übertragung auf die Bürger erfolgt ist und diese reinigungspflichtig sind
  • die Sonderreinigungen (z.B. nach Veranstaltungen wie Rosenmontag,  verkaufsoffenen Sonntagen etc.)
  • die Reinigung der Sinkkästen (Abflüsse am Straßenrand)
  • die Reinigung der städtischen Liegenschaften.

Weitere Informationen können Sie der u.a. Satzung entnehmen.

Satzungen und Verordnungen