Als haushaltsüblicher Sperrmüll gelten sperrige und bewegliche Gegenstände, die im Rahmen der normalen Haushaltsführung in haushaltsüblichen Mengen anfallen und nicht in Ihre Restmülltonne passen. Die Gesamtmenge darf maximal 4 Kubikmeter je Anmeldung nicht überschreiten.

Die Abholung erfolgt nach vorheriger Anmeldung.

Sie können Ihren Sperrmüll auch selbst beim Wertstoffhof entsorgen.

Satzungen und Verordnungen