Bei einer Ummeldung innerhalb des Kreises Warendorf ist die Adressänderung des KFZ-Scheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) beim Bürgerbüro möglich, wenn noch keine Änderung im KFZ-Schein vorgenommen wurde und das KFZ eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) hat.

Adressänderungen aufgrund von Zuzügen außerhalb des Kreises Warendorf können nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Warendorf erfolgen.

Namensänderungen bei Heirat sind dann im Bürgerbüro möglich, wenn KFZ Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und KFZ Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) vorgelegt werden.

Unterlagen

KFZ-Schein(e)

Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
pro KFZ-Schein 10,80 EUR