Dritte (z.B.: Privatpersonen, Banken, Rechtsanwälte, Firmen) können gegen Gebühr eine Auskunft aus dem Melderegister bekommen.

Sie können die Weitergabe Ihrer Daten in bestimmten Fällen einschränken. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort "Auskunfts- und Übermittlunssperren".

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Einfache Melderegisterauskunft 11,00 EUR
Erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 EUR