Melderegisterauskunft
Dritte (z.B.: Privatpersonen, Banken, Rechtsanwälte, Firmen) können gegen Gebühr eine Auskunft aus dem Melderegister bekommen.
Sie können die Weitergabe Ihrer Daten in bestimmten Fällen einschränken. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort "Auskunfts- und Übermittlunssperren".
Rechtsgrundlagen
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
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Einfache Melderegisterauskunft | 11,00 EUR | |
Erweiterte Melderegisterauskunft | 15,00 EUR |