Eine Auskunftssperre können Sie beantragen, wenn Ihnen oder einer anderen Person durch die Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Diese gilt jedoch nur gegenüber Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälten oder ähnlichen.

Sie haben zudem die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre zu beantragen. Damit können Sie die Weitergabe Ihrer Daten in folgenden Fällen verhindern:

  • bei konfessionsverschiedener Ehe an die Religionsgemeinschaft des Ehegatten
  • an Parteien u.ä. im Falle von Wahlen, Volksbegehren etc.
  • an Adressbuchverlage
  • bei Ehejubiläen  (nur gemeinschaftlich mit der/dem Ehegatten

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass
Nachweise über den Grund der Auskunftssperre

Rechtsgrundlagen