EU-Parkkarte für Personen mit Behinderung
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde, sowie diesen gleichzustellende Personen erhalten auf Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Warendorf einen EU-einheitlichen Parkausweis. Dieser ist mit einem Lichtbild versehen. Mit dem Parkausweis erhalten Sie eine Broschüre, die die Nutzungsmöglichkeiten in den einzelnen Ländern der Europäischen Union beschreibt. Mit dem ausgelegten Parkausweis dürfen Sie in Deutschland
- im eingeschränkten Haltverbot,
- auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunde (Parkscheibe erforderlich)
- im Zonenhaltverbot,
- auf gekennzeichneten öffentlichen Parkflächen die zugelassene Parkdauer überschreiten,
- in Fußgängerzonen während der Ladezeiten,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung,
- auf Parkplätzen, die durch das Schild Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind und
- außerhalb der gekennzeichneten Flächen im verkehrsberuhigten Bereich, wenn der Durchgangsverkehr nicht behindert wird,
parken.
Der Parkausweis darf jedoch nicht genutzt werden, wenn lediglich Besorgungen für den Inhaber des Parkausweises gemacht werden.
Sofern im Schwerbehindertenausweis lediglich ein "G" vermerkt ist, könnte die "Parkerleichterung" in Betracht kommen.