Familienpass
Der Familienpass gilt für Familien (Ehegatten, eheähnliche Gemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einen Kind), die ihre Hauptwohnung in Warendorf haben und mindestens eine der Anspruchsvoraussetzungen erfüllen:
- Empfänger von Bürgergeld;
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII;
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII;
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
- Empfänger von Leistungen nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag),
- Empfänger von Leistungen nach § 6b BKGG (insgesondere Wohngeldempfänger);
- in besonderen Ausnahmefällen Personen in akuten Notlagen (insbesondere bei Familien mit mehr als 3 Kindern), wenn das Familieneinkommen die Grenze nach dem 2. Abschnitt SGB XII (Hilfe in besonderen Lebenslagen) unterschreitet (wird vom Sozialamt berechnet).
Zur Beantragung müssen Sie den aktuellen Leistungsbescheid und Lichtbilder von allen Familienangehörigen mitbringen.
Unterlagen
Lichtbilder von allen Personen
aktuelle Leistungsbescheide (s.o.)