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Fischereischeine
Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Der Jugend- / Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Ein Fünfjahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig. Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich. Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein
bei Neuausstellung: Lichtbild und Fischereiprüfungszeugnis
Rechtsgrundlagen
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Jahresfischereischein | 16,00 EUR | |
5-Jahresfischereischein | 45,00 EUR | |
Jugendfischereischein (1 Jahr) | 8,00 EUR | |
Ersatzfischereischein bei Verlust | 5,00 EUR |
Zuständige Stelle
- Dezernat II
- Lange Kesselstraße 4-6
- 48231 Warendorf
Ansprechpartner
Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Der Jugend- / Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Ein Fünfjahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig. Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich. Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich.
bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein
bei Neuausstellung: Lichtbild und Fischereiprüfungszeugnis