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Ab dem 01.07.2026 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues Verfahren für die Ausstellung von Fischereischeinen.

Der Fischereischein wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt und kann zusätzlich digital genutzt werden. Ein Passfoto ist nicht mehr erforderlich.

Seit dem 01.07.2026 werden keine Jugendfischereischeine mehr ausgestellt.

Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie von einer Person begleitet werden, die einen gültigen Fischereischein besitzt.

Weiterführende Informationen

Wer muss einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren?

Ein persönlicher Termin ist erforderlich, wenn Sie

  • Ihre Fischerprüfung vor dem 01.07.2026 bestanden haben oder
  • bereits einen Fischereischein besitzen und diesen nach Ablauf auf das neue Kartenformat umstellen möchten.

In diesen Fällen müssen die bisher ausgestellten Unterlagen einmalig auf ihre Echtheit überprüft werden.

 

Wer kann den Antrag online stellen?

Haben Sie Ihre Fischerprüfung ab dem 01.07.2026 bestanden, können Sie den Fischereischein bequem online über den landesweiten Onlinedienst des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.

Für die Online-Beantragung benötigen Sie eine BundID. Je nach Identifizierungsverfahren kann zusätzlich die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises erforderlich sein.

Hier geht es zur Terminvereinbarung im Bürgerbüro.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Fischerprüfungszeugnis (bei Erstausstellung)
  • Bisheriger Fischereischein (bei Verlängerung oder Umstellung)

Ein Passfoto wird nicht benötigt.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahr 50,00 EUR
Fischereischein (Ausstellung auf Lebenszeit) 30,00 EUR
Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr 22,00 EUR
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) 32,00 EUR