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Fischereischeine
Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Der Jugend- / Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Ein Fünfjahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig. Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich.
Erforderliche Unterlagen
bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein
bei Neuausstellung: Lichtbild und Fischereiprüfungszeugnis
Rechtsgrundlagen
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Jahresfischereischein | 16,00 EUR | |
5-Jahresfischereischein | 45,00 EUR | |
Jugendfischereischein (1 Jahr) | 8,00 EUR | |
Ersatzfischereischein bei Verlust | 5,00 EUR |
Zuständige Stelle
- Dezernat II
- Lange Kesselstraße 4-6
- 48231 Warendorf
Ansprechpartner
Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Der Jugend- / Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Ein Fünfjahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig. Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich.
bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein
bei Neuausstellung: Lichtbild und Fischereiprüfungszeugnis