Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Der Jugend- / Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Ein Fünfjahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig. Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich.

Unterlagen

bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein
bei Neuausstellung: Lichtbild und Fischereiprüfungszeugnis

Rechtsgrundlagen

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Jahresfischereischein 16,00 EUR
5-Jahresfischereischein 45,00 EUR
Jugendfischereischein (1 Jahr) 8,00 EUR
Ersatzfischereischein bei Verlust 5,00 EUR