Gewerbezentralregister - Auskunft
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann für Sie als Privatperson oder für Ihre beim Amtsgericht eingetragene Firma (Handelsregisternummer mitbringen) beantragt werden. Wenn Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine deutsche Behörde benötigen, bringen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister | 13,00 EUR |