Reisepass
Reisepass Antrag
Bei der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) in der Größe 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Das Bild muss ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Bilder werden zurückgewiesen.
- Ggf. Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- den bisherigen Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Bsp.: Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung)
- Spätaussiedler müssen zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung vorlegen, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird.
- Jugendliche vor dem 18. Lebensjahr können den Reisepass nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil zusammen beantragen. Beide Elternteile müssen ihr Einverständnis für die Ausstellung des Reisepasses abgeben. Ein alleiniges Sorgerecht ist ggf. zu belegen. Ggf. Sorgerechtserklärung mitbringen.
- Gegen eine Gebühr, kann der Reisepass im Expressverfahren (circa 4 Werktage Lieferzeit) beantragt werden
Die antragsstellende Person, auch Kinder(!), müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Der Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden. Eine Verlängerung / Aktualisierung ist nicht möglich. Ein vorzeitiger Neuantrag vor dem Ablaufdatum ist möglich.
Unterlagen
bisheriger Reisepass / Personalausweis / Kinderreisepass,
ein aktuelles biometrisches Lichtbild,
bei Personen unter 18 Jahre: Personalausweis / Reisepass beider Elternteile; eine schriftliche Einverständniserklärung, wenn nur ein Elternteil kommt
Rechtsgrundlagen
Ausführungshinweise und Verordnungen zum Passgesetz
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Expressgebühr | 32,00 EUR | |
Ausstellung Reisepass ab 24 Jahren | 70,00 EUR | |
Ausstellung für Personen unter 24 Jahren | 37,50 EUR | |
Ausstellung vorläufiger Reisepass | 26,00 EUR |