Beglaubigung
Beim Bürgerbüro können amtliche Beglaubigungen und Unterschriftenbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten sowie Vorsorgevollmachten) vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie:
- Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat. - Ausländische Dokumente (auch mit Übersetzung) werden nur zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt
- Kopien können gerne bereits mitgebracht werden
- Das Original ist vorzulegen
Unterlagen
Original und Kopie des zu beglaubigenden Schriftstückes
Bei Unterschriftenbeglaubigungen: Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Pro Beglaubigung | 4,00 EUR | |
Unterschriftenbeglaubigung vor Ort | 2,50 EUR | |
Kopie Pro Seite | 0,70 EUR |