Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Anwohnerparkausweis beim Bürgerbüro der Stadt Warendorf ausgestellt werden:

  • Sie müssen in der Warendorfer Altstadt tatsächlich wohnen und dort gemeldet sein.
  • Ihnen darf weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen Halter des Fahrzeugs sein oder eine Nutzungsbescheinigung/Halterbescheinigung vorlegen. 

Pro Person darf nur ein Parkausweis ausgestellt werden.

Der Anwohnerparkausweis kann für ein Jahr oder für ½ Jahr ausgestellt werden.

Unterlagen

Ausweisdokument
KFZ-Schein
Bescheinigung über die Nutzung des Fahrzeuges, wenn KFZ-Halter und Antragsteller nicht identisch sind

Rechtsgrundlagen

Kosten

38,00€ für 1 Jahr
25,00€ für 1/2 Jahr